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Die Vertreterversammlung besteht aus mindestens 50, von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählten Vertretern. Die ordentliche Vertreterversammlung findet einmal jährlich statt. Gegenstand der Beschlussfassung sind zum Beispiel die Feststellung des Jahresabschlusses und die damit verbundene Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand, Satzungsänderungen sowie die Wahl des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand. Er hat den Vorstand in seiner Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße |
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