Die Vertreterversammlung besteht aus mindestens 50, von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählten Vertretern. Die ordentliche Vertreterversammlung findet einmal jährlich statt. Gegenstand der Beschlussfassung sind zum Beispiel die Feststellung des Jahresabschlusses und die damit verbundene Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand, Satzungsänderungen sowie die Wahl des Aufsichtsrates.

Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand. Er hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten werden durch Gesetz und Satzung begrenzt.

Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Geschäftsführung in der Genossenschaft verantwortlich. Er leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung und hat nur solche Beschränkungen zu beachten, die Gesetz und Satzung festlegen.